Häufige Fragen

Portrait von Hans-Jürgen Jeltsch

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Friedhöfe

Hier finden Sie die häufigsten Fragen bezüglich unserer einzigartigen und vielfältigen Friedhöfe.

Unser Motto ist „Für alle da. Immer“. Das bedeutet, hier können alle Menschen unabhängig ihres Alters, Wohnorts oder Glaubens beigesetzt werden. 

Zwar werden die Friedhöfe aus kirchlicher Hand verwaltet, doch ist eine Mitgliedschaft in der Kirche nicht notwendig.

Ja! Alle unsere Friedhöfe können Sie bequem mit dem Bus erreichen.

Kirchhof Borby
Am Mühlenberg
Schleswiger Straße
Saxtorfer Weg
Westerthal
Barkelsby

Ja! Alle unsere Friedhöfe sind mit ausreichend Parkplätzen ausgestattet.

Ja!

Je nach Grabart haben Sie verschiedene Optionen, wie Sie Ihre Stätte der Erinnerung gestalten möchten. 

Grundsätzlich gilt: Sie können die Grabpflege bei vielen Bestattungsarten selbst übernehmen. Oder Sie setzen auf die professionelle Grabpflege durch unser Team. Sie entscheiden.

Uns ist wichtig, dass unsere Friedhöfe stets freundlich zum Betreten einladen. Wie das gelingt und welche Regeln dafür notwendig sind, erfahren Sie hier.

Ja! Wir bitten Sie, Ihren Hund anzuleinen.

Ja! Wir bitten Sie, auf Trauernde Rücksicht zu nehmen.

Noch nicht. Wir arbeiten aber gerade daran, diese alsbald zur Verfügung stellen zu können.

Grabarten

Hier finden Sie die häufigsten Fragen bezüglich unserer vielfältigen Grabarten.

Grundsätzlich können Sie erst einmal zwischen einer klassischen Erdbestattung oder einer Urnenbestattung entscheiden.

Danach können Sie sich überlegen, wie viel der Grabpflege Sie selbst übernehmen möchten. So pflegen Sie bei einem Gartengrab zum Beispiel die gesamte Fläche, bei einem Kombigrab nur einen Teil und bei einem Rasengrab übernimmt unser Team die Rasenpflege.

Besonders hervorzuheben sind hier das Kolumbarium, eine Urnenbeisetzungsform, die rund ums Mittelmeer sehr beliebt ist.

Oder der Ankergrund auf dem Borbyer Kirchhof, eine Urnenbeisetzungsform mit maritimem Flair.

Auf den Friedhöfen Borby, Mühlenberg, Schleswiger Str. und Barkelsby können Sie sich für eine Beisetzung am Familien- oder Gemeinschaftsbaum entscheiden.

Bei Erdbestattungen ermöglichen wir eine Ruhezeit von 25 Jahren, bei Urnenbestattungen sind es 20 Jahre.

Bei Kindergrabstätten sind es je nach Grabart 10 oder 20 Jahre.

Eine Verlängerung der Ruhezeit ist bei einigen Grabarten möglich.

Nach der Ruhezeit wird die Grabstätte aufgelöst.

Ja, das ist möglich. Wenden Sie sich dafür gern an unsere Verwaltung.

Preise

Hier finden Sie die häufigsten Fragen bezüglich unserer Preise.

Der Grundpreis wird durch das sogenannte Nutzungsrecht berechnet. Dieses ist je nach Grabart unterschiedlich hoch angesetzt und bildet die Basis des Gesamtpreises.

Dazu kommen Kosten für die Beisetzung, Auflösung oder Ausstellung einer Urkunde auf.

Eine Übersicht der Preise finden Sie hier

Die Gebührensatzung mit allen Regelungen zu den Preisen finden Sie hier.

Laut § 1968 BGB tragen die Erben der:s Verstorbenen die Kosten der Bestattung. Dazu gehören auch die Kosten einer Grabstätte.