Grabarten

Ruhefristen auf unseren Friedhöfen

Die Totenruhe der Verstorbenen ist durch die gesetzliche Ruhefrist von 25 Jahren bei Sargbestattungen gewährleistet. Für Urnenbeisetzungen beträgt die Ruhezeit 20 Jahre und für Kinderbestattungen 10 Jahre. Grundsätzlich sind Sarg- und Urnenbestattungen in folgenden Arten von Grabstätten möglich:

Wahlgrabstätten

Das Wahlgrab/Gartengrab ist die traditionelle Form eines Grabes für Sargbestattungen. Auf allen Friedhöfen der Kirchengemeinden St. Nicolai, Borby und Borby-Land werden diese Gräber angeboten. Bei Wahlgräbern entscheiden Sie selbst über die Lage – nach Verfügbarkeit – des Grabes. Auch die Anzahl der Grabbreiten einer Grabstätte ist wählbar. Vom Einzelgrab bis zum mehrstelligen Familiengrab ist alles möglich. Dabei gilt immer, auf jeder Grabbreite (1,15m) kann ein Sarg beigesetzt werden. Zusätzlich können während der laufenden Ruhezeit gegen Zahlung einer Gebühr bis zu vier Urnen je Grabbreite beigesetzt werden.
Für das Wahlgrab wird das Nutzungsrecht beim Ersterwerb für 25 Jahr verliehen. Der Nutzungsberechtigte hat das Recht zu bestimmen, wer hier beerdigt oder beigesetzt wird und darf die Grabstätte nach seinen Vorstellungen im Rahmen der Friedhofssatzung gestalten. Desweiteren hat der Nutzungsberechtigte die Pflicht, sich um die Pflege und das Grabmal zu kümmern.

Rasenwahlgrabstätte (1,15 m x 2,50 m)

Gilt für Sargbestattungen. Die Rasenwahlgrabstätte ist 3/4 mit Rasen angelegt. 1/4, die sogenannte Pflanzfläche vor dem Grabmal, kann individuell bepflanzt werden. Die Rasenpflege übernimmt die Friedhofsverwaltung. Es gelten die gleichen Nutzungsbedingungen wie für ein Wahlgrab. Zusätzliche Belegung mit 4 Urnen ist möglich.

Rasenreihengrabstätten (1,15 m x 2,50 m)

Gilt für Sargbestattungen. Das Reihengrab wird der Reihe nach für 25 Jahre vergeben. Die Grabstätte wird entweder zu 3/4 mit Rasen und 1/4 als Pflanzbeet angelegt oder vollständig in Rasen gelegt, mit oder ohne ein Grabmal. Die Rasenpflege erfolgt für die Dauer der Ruhezeit ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung. Nach Ablauf der Ruhezeit ist ein Wiedererwerb nicht möglich.

Kinderwahlgrabstätten (1,00 m x ca. 1,20 m)

Kinderwahlgrabstätten sind Grabstätten, an denen trauernde Eltern in angemessener Art ihrer Kinder gedenken können. Nach Ablauf der Ruhefrist von 10 Jahren ist eine Verlängerung möglich. Die Angehörigen haben die Möglichkeit, die Grabstätte selbst zu pflegen oder in Rasen zu legen.

Urnenrasenwahlgrabstätten

Urnenrasenwahlgräber gibt es in vielen verschiedenen Wahlmöglichkeiten. Dabei ist immer eine Grabbreite für eine Urne vorgesehen. Eine Urnenwahlgrabstätte kann nach Verfügbarkeit frei gewählt werden, mit einer oder mehreren Stellen, das Nutzungsrecht wird für 20 Jahre erworben, eine Verlängerung ist möglich. Bei dieser Grabart wird im oberen Bereich (ca.1/2 Grabstätte) ein Pflanzbeet angelegt, der Rest liegt unter Rasen. Die Flächen für Urnengräber sind entsprechend klein und der Pflegeaufwand gering. Auf Wunsch kann das Grab auch ohne Pflanzbeet angelegt werden (d. h. ganz in Rasen). Ein Grabmal kann hier jederzeit aufgestellt werden.

Urnenwahlgrab mit Steinumrandung

Diese Grabstätte liegt in einem speziell hierfür vorgesehenen Feld und wird für 20 Jahre erworben. Hier können jeweils zwei Urnen beigesetzt werden, eine Verlängerung ist jederzeit möglich. Außerdem kann ein Grabmal aufgestellt werden.

Urnenrasenreihengräber in Rasen oder mit einer Waldsteinia-Bepflanzung

Urnenrasenreihengrabstätten werden stets für eine Beisetzung vergeben. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre. Im Gegensatz zum Urnenwahlgrab können Sie das Reihengrab nicht aussuchen. Die Grabfelder werden vom Friedhof festgelegt und dann der Reihe nach belegt. Nach Ablauf der Ruhefrist ist eine Verlängerung nicht möglich.

Urnengemeinschaftsanlage

In dieser Anlage gibt es verschiedene Möglichkeiten der Urnenbestattung. Zum einen Urnenreihengräber. Diese werden der Reihe nach vergeben und können nicht verlängert werden. Außerdem dürfen keine Blumen gepflanzt oder gestellt werden, dafür gibt es die Möglichkeit, Blumen am Gedenkstein in der Mitte der Anlage abzulegen. Ein Grabmal kann nur in Form einer Platte gelegt werden, die ebenerdig im Boden liegt. Die anderen Teile der Anlage sind Urnenrasenwahlgräber (Siehe Urnenrasenwahlgräber).

Anonyme Grabstätten

Anonyme Grabstätten sind für Erd- und Urnenbestattung bestimmte Grabstätten ohne individuelle Kennzeichnung und Gestaltungsmöglichkeit. Die Anlage und Unterhaltung unterliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung.

Kolumbarium

Eine neue Beisetzungsform für Urnen, die bisher überwiegend in den südlichen Gegenden genutzt wurde, ist auf dem Friedhof Schleswiger Straße angelegt worden. Im Kolumbarium befinden sich Urnenkammern, in denen jeweils zwei Urnen beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht wird für 20
Jahre erworben, eine Verlängerung ist möglich. Die Verschlussplatten können beschriftet werden. Die Ablage eines Blumenstraußes ist gegenüber auf dem Rondell vor der Bepflanzung möglich. Die Gestaltung der Außenanlage ist noch nicht abgeschlossen. An ihrer harmonischen Gestaltung wird gearbeitet.

Baumbestattungen

Bei Baumbestattungen in Form einer Urnengemeinschaftsanlage wird die Urne in einem Rasenfeld an einem festgelegten Baum beigesetzt, meist in einer festgelegten Reihenfolge. Ein Grabmal kann nur in Form einer Platte gelegt werden. Nach Ablauf der Ruhezeit von 20 Jahren ist eine Verlängerung nicht möglich. Auch dort ist die Ablage von Blumen nur an dem festgelegten Baum möglich.

Baumbestattung mit einer Waldsteinia-Bepflanzung

Auf allen von uns verwalteten Friedhöfen wurden Baumbestattungsfelder mit einer Waldsteinia-Bepflanzung angelegt. Die Pflege der Bepflanzung obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Das Nutzungsrecht wird für 20 Jahre erworben, eine Verlängerung ist jederzeit möglich. Ein Grabmal kann in Form einer Platte gelegt werden. Eine individuelle Bepflanzung ist hier nicht erlaubt. Die Ablage von Blumen ist hier nur mit Aufstellen einer Vase oberhalb der Grabplatte möglich (andere Gegenstände sind nicht erlaubt). Dies geschieht, um das Gesamtbild der Anlage nicht zu zerstören.

Baumbestattung am Familienbaum

Der Familienbaum ist für die Lebenden ein Ort des Gedenkens, für die Verstorbenen ein Ort ewiger Ruhe. Familienbäume können einer Einzelperson, aber auch einer ganzen Familie als Ruhestätte dienen. Heute schon können Sie gemeinsam mit Familie oder Freunden Ihren ganz persönlichen Baum aussuchen. Dadurch treffen Sie schon zu Lebzeiten Vorsorge für Ihre Ruhestätte. Ihr Baum ist der zentrale Bezugspunkt für das Erinnern und für Ihre Trauer. Er steht für den ewigen Wandel und das Wachstum.

Engelstor und Engelswiese auf dem Friedhof Borby

Grabstätte für früh- und totgeborene Kinder, Gedenkstätte für nicht beerdigte Kinder

Es ist uns eine Herzensangelegenheit, auf möglichst viele individuelle Bedürfnisse von Familien, die ihr Kind hier beisetzen, einzugehen. Jedoch sollte die Gesamtgestaltung der Gemeinschaftsgrabstätte erhalten bleiben. Ihr Kind kann in einem Körbchen, kleinen Sarg, gebettet in ein kleines Tongefäß oder ähnlichem beerdigt werden; es sollte sich dabei allerdings um Naturmaterialien handeln. Am Engelstor liegen die Gräber links und rechts der
Labyrinthwege. Sie sind frei wählbar und können individuell mit einer Grabplatte belegt und mit Rosen bepflanzt werden. An der Engelswiese sind die Grabstätten bereits mit runden Granitplatten belegt, die auf Wunsch mit dem Namen der Kinder und dem Datum gekennzeichnet werden können. Für
die Familien besteht die Möglichkeit, das Blumenbeet rund um den Herzstein mit zu gestalten. Bei jeder Beisetzung entstehen Kosten, die das Friedhofsamt der Initiative „Engelstor“ in Rechnung stellt. Engelstor und Engelswiese sind darauf angewiesen, dass Sie als Familie, die ihr Kind dort beerdigt, entstehende Kosten für die Grabstätte übernehmen oder sich - nach Ihren Möglichkeiten - an den Kosten beteiligen. Die Ruhezeit beträgt 10 Jahre.